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Im Alltag der Erwachsenen¹ spielen Gedanken an unsere Zukunft eine wesentliche Rolle. Zumindest in der Planung der wirtschaftlich-strategischen Entscheidungen. Doch an unsere Zukunft, unsere Kinder denken wir beim Erstellen eines Drei- oder Fünf-Jahresplans nicht.
Auch bei der Ausstattung der Kindergärten, der Schulen und der Spielplätze, sind es meist ausschließlich Erwachsene, die bei der Auswahl und Beschaffung zu bestimmen haben.
Die UN-Kinderrechte sind seit 1992 in vielen Aktionen und Initiativen schon gestärkt worden.
Im Rahmen der familiengerichtlichen Verfahren und der Nachsorge der Trennungsfamilien,
bleibt es mir ein Rätsel, weshalb die UN-Kinderrechte bei den Entscheidungen der Erwachsenen,
diese Rechte der Kinder immer wieder derart missachtet und fehlinterpretiert werden.
Aus meiner Berufspraxis ombudschaftliche Rechtskanzlei und Beratungsstelle elternbleiben.nrw² erlebe ich mit zunehmender Häufigkeit ein soziales Fehlverhalten (nach Guido R. Lieder) der Beteiligten, welche den Prozess und das familiengerichtliche Verfahren für die Kinder gestalten.
Ich habe gesehen, dass nicht nur die Eltern und engen Freunde der Kinder Aufklärung brauchen. Es gibt auch wenige Informationen über die Entwicklungspolitische Informations- Bildungsarbeit (EpIB) und Bildung nachhaltiger Entwicklung und Erziehung (BnEE) im Rahmen meiner Tätigkeit in Ombudschaftlichen Rechtskanzlei für Kinder und deren Familien. Diese Informationen und fachlichen Aspekte der Ombudschaft (gem. §9a SGB VIII) fehlen bei den Institutionen, Behörden, Ämtern und Vereinen sowie den Eltern.
Sie wissen nicht genug im Kontext von Trennung und Scheidung über die Rechte von Kindern?
Sprechen Sie mich Berufspraxis ombudschaftliche Rechtskanzlei und Beratungsstelle elternbleiben.nrw gerne an.
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#TurnTheWorldBlue #verantwortungsgemeinschaft
#getrennterziehend #ombudsman #SDG10 #SDG16 #elternbleiben
¹ Hinweis zur Gender-Formulierung:
Bei allen Bezeichnungen, die im Rahmen dieser Schlichtungs- und Kostenordnung auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung sämtlicher Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form gewählt wurde. Dies geschieht ohne wertenden Belang.
² ngo=non-gouverment-organisation,nicht-regierungs-organisation, teilweise npo=non-profit-organisation, nicht-gewinn-orientiert
¹ Rechtlicher Hinweis:
Ombudschaftliche Rechtskanzlei und dessen Tätigwerdens ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, diese bei Erfordernis nicht. Die Ombudschaftliche Rechtskanzlei und deren Tätigkeit erfolgt gem. §§ 670, 675 II BGB in Verbindung mit §§ 9a, 17, 18, 28 SGB VIII und stellt keine juristische Beratung dar und ersetzt diese nicht. Herr Ingo Schniertshauer Social-Enterprise-Gründer, Geschäftsführer und Leiter von elternbleiben.nrw und kann im Sinne des § 12,10 FamFG, § 9a SGB VIII, § 13 SGB X, § 14 VwVfG, § 90 ZPO als Beistand und Schlichtungsorgan Einsatz finden.
Hinweis zum Gendern
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Wir leben und schätzen Vielfalt, weswegen diese Form nur aufgrund redaktioneller Gründe angewendet wird und keine Wertung beinhaltet.